Transparenzverordnung EU2024/900

Transparenztext zu Wahlkampfspenden

Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/900

CDU Brombachtal – Wahlkampfspenden zur Gemeinderatswahl 2026

Im Rahmen der Gemeinderatswahl 2026 in Brombachtal möchten wir als CDU Brombachtal die Öffentlichkeit über die Annahme und Verwendung von Wahlkampfspenden informieren. Wir setzen uns für vollständige Transparenz in Bezug auf alle finanziellen Mittel ein, die für unseren Wahlkampf verwendet werden. Dieser Transparenztext erfüllt die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/900.

1. Zweck der Wahlkampfspenden

Wahlkampfspenden sind eine wesentliche Grundlage für die Durchführung eines fairen und transparenten Wahlkampfs. Sie ermöglichen es der CDU Brombachtal, ihre politischen Ziele und ihr Wahlprogramm bekannt zu machen sowie mit den Wählern in Kontakt zu treten.

Verwendung der Spenden: Die Spenden werden für folgende Zwecke eingesetzt:

  • Erstellung von Wahlkampfmaterialien (Flyer, Plakate, Anzeigen)
  • Organisation von Veranstaltungen und Diskussionsforen
  • Digitalisierung und Werbung (z. B. Online-Marketing, Social Media)
  • Reisekosten und Logistik für Wahlkampfaktivitäten
  • Weitere notwendige Wahlkampfaktivitäten im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben

2. Offenlegung von Spendenbeträgen

Gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 sind alle Wahlkampfspenden ab einem Betrag von [Betragsgrenze, z. B. 100 €] vollständig offenzulegen. Diese Transparenz gewährleistet, dass alle Wahlkampfspenden nachvollziehbar sind und keine unzulässigen oder intransparenten Einflüsse auf den Wahlprozess genommen werden.

  • Betragsgrenze für Offenlegung: Alle Spenden über [Betragsgrenze, z. B. 100 €] werden öffentlich auf unserer Webseite veröffentlicht, einschließlich des Namens des Spenders und des Spendenbetrags.
  • Publikation von Spenden: Alle veröffentlichten Spendenbeträge und deren Herkunft sind auf unserer Webseite zugänglich und werden regelmäßig aktualisiert. [Link zur Übersicht der Spenden]

3. Annahme von Wahlkampfspenden

Die CDU Brombachtal nimmt Wahlkampfspenden von natürlichen und juristischen Personen an. Es wird jedoch sichergestellt, dass alle Spenden den geltenden Gesetzen und der Verordnung (EU) 2024/900 entsprechen. Besonders wichtig ist uns, dass keine Spenden von unzulässigen Quellen (wie ausländischen oder anonymen Quellen) angenommen werden.

  • Spenden von juristischen Personen: Juristische Personen (z. B. Unternehmen) dürfen nur dann Spenden leisten, wenn dies im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen steht und keine Interessenkonflikte bestehen.
  • Anonyme Spenden: Anonyme Spenden werden nicht akzeptiert, um vollständige Transparenz zu gewährleisten.

4. Verwendung der Spenden

Alle erhaltenen Spenden werden ausschließlich für Wahlkampfzwecke verwendet. Es erfolgt keine Nutzung für private oder anderweitige politische Aktivitäten außerhalb des Wahlkampfes.

  • Dokumentation der Mittelverwendung: Wir dokumentieren und kontrollieren alle Ausgaben, die mit den erhaltenen Spenden finanziert werden, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

5. Regelmäßige Updates und Transparenz

Um die Transparenz jederzeit zu gewährleisten, veröffentlichen wir regelmäßig Updates zu den erhaltenen Spenden und deren Verwendung auf unserer Webseite.

  • Häufigkeit der Veröffentlichung: Die Spendenübersicht wird monatlich aktualisiert und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
  • Verfügbarkeit von Informationen: Alle Informationen zur Wahlkampffinanzierung sind unter [Link zur Spendenübersicht auf der Webseite] einsehbar.

6. Kontakt zur CDU Brombachtal

Für Rückfragen zu Wahlkampfspenden oder weiteren Informationen können Sie sich jederzeit an uns wenden:

CDU Ortsverband Brombachtal

Adresse: [Adresse der CDU Brombachtal]

Telefonnummer: [Telefonnummer der CDU Brombachtal]

E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse der CDU Brombachtal]

Webseite: [Webseite der CDU Brombachtal]